Zentrales Thema unmittelbar nach einer Trennung sind die finanziellen Verhältnisse, insbesondere die Höhe eines bestehenden Unterhaltsanspruches für den getrennt lebenden Ehepartner und die ehelichen Kinder.
Für die Höhe des Trennungsunterhaltes sind die ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblich. Dem Unterhaltsberechtigten steht ein Anspruch auf Elementarunterhalt, ggf. trennungsbedingtem Mehrbedarf, Krankenvorsorge und – ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages – Altersvorsorgeunterhalt zu. In der Regel kann man davon ausgehen, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten der weniger verdient oder gar kein Einkommen hat, 3/7 der Differenz der jeweils bereinigten Nettoeinkommen als Unterhaltsanspruch zusteht.