- Reparaturkosten
- Schmerzensgeld
- Kosten für einen Kfz-Sachverständigen
- Mietwagen
- Nutzungsausfallschaden
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Behandlungskosten
- Kosten für Rechtsanwalt
Vor allem bei unverschuldeten Unfällen kann das rechtzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts eine Menge Ärger ersparen. So kürzen Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers rechtswidrig Schadenspositionen und versuchen durch das eigens geschaffene Schadensmanagement ihre eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Der gegnerische Versicherer ruft Sie nicht ohne Grund direkt nach dem Unfall unaufgefordert an. Bedenken Sie stets: Ohne die Hinzuziehung eines Anwalts begeben Sie sich in die Hände der Unfallgegnerseite. Dort sitzen „Profis“, die tagtäglich Unfallschadensabwicklung betreiben und genau wissen, was sie tun. Insbesondere die Beauftragung eines spezialisierten Verkehrsanwalts stellt das Gleichgewicht wieder her und Sie erhalten sämtliche berechtigten Schadenspositionen ersetzt.
Der Vorteil für Sie: Ihnen als Geschädigtem entstehen keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten sind ein Teil des Gesamtschadens, genauso wie die Reparaturkosten und die Sachverständigenkosten.
Bei erlittenen Verletzungen infolge eines Verkehrunfalls als Autofahrer, Insasse, Fahrradfahrer oder Fußgänger sollten Sie nicht lange zögern, um einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Bei schwersten Verletzungen nach Unfällen, sogenannten Personengroßschäden, müssen gegenüber dem gegnerischen Versicherer rechtzeitig eine Vielzahl von Schadenspositionen geltend gemacht werden, die größtenteils sogar die Existenz für die Zukunft absichern müssen. In einem solchen Fall gehen Ihre Ansprüche über das bekannte Schmerzensgeld weit hinaus.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Kern in Mainz und Langen steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.