Das Wirtschaftsverwaltungsrecht normiert häufig Ansprüche von Unternehmen gegenüber dem Staat, so beispielsweise auf Ausreichung verschiedenster Subventionen.
Es geht also zum einen darum, die Auszahlung von Subventionen nach bestimmten Förderrichtlinien zu erlangen. Hierbei vertreten wir Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.
Umgekehrt vertreten wir auch in sog. Rückforderungsverfahren, also in denjenigen Verfahren, in denen die Subvention von der ausreichenden Behörde zurückgefordert wird, etwa mit dem Argument, das Unternehmen habe gegen Förderrichtlinien oder Subventionsbestimmungen verstoßen.
Im Rahmen des Wirtschaftsverwaltungsrechts geht es häufig auch um die Teilnahme von Betrieben an Volksfesten. Häufig ist die Kapazität begrenzt, so dass der Veranstalter auf ermessenslenkende Vergaberichtlinien oder Verwaltungsvorschriften zurückgreifen muss.
In diesem Fall prüfen wir dann, ob die Auswahlentscheidung für den Konkurrenten korrekt war oder nicht.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Gaststättenrecht. Hier sieht sich der Gaststätteninhaber häufig mit belastenden Verwaltungsakten konfrontiert, beispielsweise Betriebseinschränkungen oder gar eine Gewerbeuntersagung, Sperrzeitverkürzungen o. ä., die dann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden müssen.
Gleiches gilt auch für Gewerbeuntersagungsverfügungen, die wegen fehlender Zuverlässigkeit gegenüber einem Unternehmen ausgesprochen werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baur in Mainz und Langen berät und vertritt Sie zu allen Fragen des Themenschwerpunkts Wirtschaftsverwaltungsrecht. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!