Das Produkt der Grundfähigkeitsversicherung wird in der Praxis des Vertriebs von Personenversicherungen (leider) viel zu wenig berücksichtigt. Bekannter ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich im Leistungsfall mit der noch oder nicht mehr vorhandenen Berufsfähigkeit des VN auseinandersetzt. Die Grundfähigkeitsversicherung sichert das Risiko nicht mehr vorhandener Grundfähigkeiten ab, wozu unter anderem das Gehen, Treppensteigen, Knien oder Bücken,...Mehr lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in einem Berufungsverfahren über einen typischen Glatteisunfall zu entscheiden (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2015, 3 U 1261/14). Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Verletzte nicht innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist. Sondern ca. eine Stunde nach dem Ende der Streupflicht des Streupflichtigen. Er stellte sich...Mehr lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. XII ZB 7/15) hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, wonach der unterhaltspflichtige Vater für die Kinder Unterhalt bezahlte und dadurch sein Nettoeinkommen deutlich unter das Nettoeinkommen der betreuenden Kindesmutter sank, mit der Folge, dass der Vater nunmehr Unterhalt für sich von der Mutter verlangte. Zunächst war festzustellen,...Mehr lesen
Bislang wurde üblicherweise eine Mitschuld von 50% für beide Unfallbeteiligte angenommen, sofern beide Autofahrer rückwärts ausgeparkt haben und während dieses Ausparkvorgangs beide Fahrzeuge miteinander kollidierten. Dabei galt der Ausparkvorgang erst dann als abgeschlossen, wenn eines der beiden Fahrzeuge bereits nach dem Rückwärtsausparkvorgang wieder nach vorne wegbeschleunigte und sich wieder parallel zur Fahrbahn befand. Nach dem...Mehr lesen
Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 12.08.2014 die Vergabe der Standplätze für den Weihnachtsmarkt 2014 der Stadt Mainz aufgehoben. Die Stadt Mainz hatte gegen den Grundsatz der fairen und transparenten Verfahrensgestaltung bei der Marktzulassung zu dem Mainzer Weihnachtsmarkt verstoßen. Hierzu gehört, dass die Stadt vor der Vergabe alle maßgebenden Bewertungskriterien bekanntmacht. Erst dann können...Mehr lesen
Bauherr B ist Eigentümer eines grenzständigen Wohngebäudes. Er möchte an der grenzständigen Außenwand eine 25 cm dicke Wärmedämmung aufbringen. Er hält dies für zulässig, da die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz doch insoweit eine Ausnahmevorschrift für Bestandsgebäude vorsehe. Damit liegt der Bauherr – jedenfalls für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz – falsch. Zwar ist in § 8 Abs. 5...Mehr lesen
Der Fall kommt häufig in der Baurechtspraxis vor: An der gemeinsamen Grundstücksgrenze zweier Grundstücke befindet sich eine privilegierte Grenzgarage, also eine Grenzgarage, die nach § 8 Abs. 9 Nr. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keinen Grenzabstand einhalten muss. Der Bauherr entschließt sich nunmehr, auf dem Dach der Grenzgarage eine Dachterrasse zu errichten und als solche zu...Mehr lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10.07.2014 – 4 BN 42.13 entschieden, dass baulich untergeordnete Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an oder auf Dach- und Außenwandflächen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch dann als Nebenanlagen gelten, wenn die erzeugte Energie vollständig oder überwiegend in das öffentliche Netz eingespeist wird. Dies ergibt sich aus § 14 Abs. 3...Mehr lesen
Eine Nachbarzustimmung ist nach § 68 Absatz 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz notwendig, wenn die Baubehörde von Bestimmungen abweichen will, die auch dem Schutz nachbarlicher Interessen dienen. Hier stellen sich häufig folgende Fragen: Welche Unterlagen muss der Nachbar unterschreiben? Antwort: Lageplan und alle Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) Ist die Zustimmung frei widerruflich? Antwort: Nein, wenn sie in den...Mehr lesen
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der umstrittene Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach gebaut werden darf. Auf einen Gebietserhaltungsanspruch oder Gebietsbewahrungsanspruch kann sich der Eigentümer nicht berufen. Er ist als Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft insoweit nicht in eigenen Rechten betroffen. Denn die Verletzung des Gebietserhaltungsanspruches und damit des Bauplanungsrechts betrifft in erster Linie das gemeinschaftliche Grundstück und damit das...Mehr lesen
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