Beruht der zu zahlende Unterhalt des Berechtigten auf einen mit dem Unterhaltspflichtigen abgeschlossenen Vergleich und sind im Rahmen dieses Vergleiches bestimmte Einkünfte zugrunde gelegt worden, so besteht eine Pflicht zur ungefragten Information über eine Erhöhung der eigenen Einkünfte, wenn eine nicht unwesentliche Steigerung des unterhaltsrelevanten Einkommens eintritt. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob...Mehr lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. XII ZB 7/15) hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, wonach der unterhaltspflichtige Vater für die Kinder Unterhalt bezahlte und dadurch sein Nettoeinkommen deutlich unter das Nettoeinkommen der betreuenden Kindesmutter sank, mit der Folge, dass der Vater nunmehr Unterhalt für sich von der Mutter verlangte. Zunächst war festzustellen,...Mehr lesen
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