Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 09.03.2021 das Öffnungsverbot von Ladengeschäften des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt ( AZ.: 2 B 58/21). Dabei hat das OVG zunächst ausgeführt, dass die von dem Land verhängten Maßnahmen geeignet sind, die saarländische Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen. Dass zur Erreichung dieses Ziels...Mehr lesen
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