BGH, Urteil vom 20.12.2017 (IV ZR 11/16, Schleswig) Der Bundesgerichtshof hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Versicherungsnehmer ist zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig. Er erhält von dem BU-Versicherer monatlich seine Leistungen in Form von Berufsunfähigkeitsrenten. In einem regelmäßig stattfindenden Nachprüfungsverfahren wurde dem Berufsunfähigkeitsversicherer zugetragen, dass der Versicherungsnehmer zwischenzeitlich wieder eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hatte,...Mehr lesen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.