BGH, Beschluss vom 06.12.2017 (IV ZR 16/17) Dem BGH lag folgender Fall zugrunde: Ein Versicherungsnehmer hat über einen Versicherungsvermittler eine Risikoversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Hierzu wurden die Antragsfragen im Antragsformular von dem Versicherungsvermittler auf seinem Laptop befindlich vorgelesen und von dem Versicherungsnehmer beantwortet. Anschließend wurde das fünfseitige Antragsformular ausgedruckt und von dem Versicherungsnehmer unterzeichnet. Der...Mehr lesen
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