Bislang wurde üblicherweise eine Mitschuld von 50% für beide Unfallbeteiligte angenommen, sofern beide Autofahrer rückwärts ausgeparkt haben und während dieses Ausparkvorgangs beide Fahrzeuge miteinander kollidierten. Dabei galt der Ausparkvorgang erst dann als abgeschlossen, wenn eines der beiden Fahrzeuge bereits nach dem Rückwärtsausparkvorgang wieder nach vorne wegbeschleunigte und sich wieder parallel zur Fahrbahn befand. Nach dem...Mehr lesen
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